Bundestagswahl 2025
Informationen zur Beantragung / zur Durchführung der Briefwahl zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen und zum Ablauf
Die Briefwahlunterlagen können bereits beantragt werden:
1. Durch Online-Wahlscheinantrag (OLIWA)
OLIWA ist in der Zeit vom 12.01.25 bis einschließlich 17.02.25 (12:00 Uhr) freigeschaltet.
Bei Abscannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung (Zustellung voraussichtlich Ende Januar 2025) sind die anzugebenden Daten im OLIWA bereits vor ausgefüllt.
2. Durch Abgabe / Einwurf des Papier-Antrages (liegt der Wahlbenachrichtigung bei).
3. Per E-Mail an briefwahl@ruwer.de
4. Durch persönliches Erscheinen mit Ausweisdokument im Briefwahllokal (Sitzungssaal der VGV Ruwer)
- Beantragen und zusenden lassen
- Beantragen und mitnehmen
- Beantragen und vor Ort wählen
Das Briefwahllokal ist ab Montag, 10.02.2025 geöffnet.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Durch die vorgezogene Bundestagswahl müssen einige Fristen gekürzt werden.
Daher können voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 die Briefwahlunterlagen herausgegeben / versendet bzw. kann im Briefwahllokal gewählt werden!
Hinweis für Empfänger der Unterlagen im Ausland: Bitte Unterlagen schnellstmöglich zurücksenden; diese müssen bis spätestens 23. Februar 2025, 18:00 Uhr im Briefwahllokal eingehen.
Wahlteilnahme durch Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte Deutsche, die im Ausland leben, müssen vor jeder (Bundestags) Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag sowie Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin:
hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin: https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
War Ihr letzter angemeldeter Hauptwohnsitz im Gebiet der VG Ruwer, sind wir für die Bearbeitung Ihres Antrages zuständig. Senden Sie uns diesen einfach ausgefüllt und unterschrieben per Post, per E-Mail (briefwahl@ruwer.de) oder per Fax (06500-918-100) zu.
Terminkalender (komprimiert)
Termin
Sachverhalt
23.11.2024
Letzter Termin des Zuzugs oder gewöhnlichen Aufenthalts in der BRD als Voraussetzung für die Wahlberechtigung
12.01.2025
Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis (WVZ)
(bei Zuzug in das Gebiet der VG Ruwer bis zu diesem Tag – automatische Eintragung in das WVZ; bei Wegzug entsprechende automatische Löschung aus dem WVZ)02.02.2025
Letzte Möglichkeit zur Eintragung in das WVZ der Zuzugsgemeinde
(Bei Zuzug ab dem 12.01.25 bis heute müssen Sie – wenn Sie in das WVZ der Zuzugsgemeinde eingetragen werden wollen – einen entsprechenden Antrag stellen; diesen erhalten Sie bei der Anmeldung des Wohnsitzes oder unter www.ruwer.de/wahlinformation;
Sollten Sie innerhalb der Frist keinen Antrag auf Eintragung in das WVZ stellen, bleiben Sie – die Wahlberechtigung vorausgesetzt – im WVZ Ihrer Wegzugsgemeinde eingetragen)03.02.2025
Beginn der Frist zur Ausübung des Rechts auf Einsichtnahme in das WVZ sowie zur Einlegung von Einsprüchen gegen das WVZ
(näheres hierzu erfolgt in einer entsprechenden öffentlichen Bekanntmachung)07.02.2025
Ende der Frist zur Ausübung des Rechts auf Einsichtnahme in das WVZ sowie zur Einlegung von Einsprüchen gegen das WVZ
10.02.2025
Voraussichtlicher Beginn der Ausgabe / des Versendens von Briefwahlunterlagen (hierzu mehr unterhalb der Tabelle)
21.02.2025
15:00 Uhr: Ablauf der Frist zur Beantragung von Wahlscheinen (bei Eintragung im WVZ, kein Sonderfall)
22.02.2025
12:00 Uhr: Ablauf der Frist zur Beantragung von Wahlscheinen (wenn glaubhaft versichert, dass dieser verloren gegangen ist)
23.02.2025
(Wahltag)
15:00 Uhr: Ablauf der Frist zur Beantragung von Wahlscheinen in einem Fall des § 25 II Bundeswahlordnung (bei beispielsweise unverschuldeter Nichteintragung im WVZ oder erfolgreichem Einspruch gegen das WVZ) oder bei plötzlicher Erkrankung (Ärztliches Attest notwendig!)
Wahllokale (für die Urnenwahl am Wahltag)
Stimmbezirk
Wahllokal
00201 Bonerath
Gemeindehalle, An der Boorwiese
00306 Farschweiler-Herl
Bürgerhaus Farschweiler, Kuhbach 16 b
00401 Gusterath
Bürgerhaus, Am Schulplatz 3
00519 Gutweiler-Sommerau
Altenberghalle Gutweiler, An den Sportanlagen
00601 Hinzenburg
Feuerwehr- und Gemeindehaus, Mühlenweg 2
01001 Holzerath
Kindergarten – Eingang unten, Schulstraße 4
00901 Kasel
Gemeindehaus, Nikolausstraße 29 (Vereinsraum unten)
01001 Korlingen
Gemeinde- / Feuwerwehrhaus, Valentinstraße 2 a
01101 Lorscheid
Dorfsaal, Hauptstraße 52
01201 Mertesdorf
Bürgerhaus, Hauptstraße 101
01301 Morscheid
Feuerwehrgerätehaus, Kirchstraße
01401 Ollmuth
Bürgerhaus, Kapellenstraße 8
01501 Osburg
Schulungsraum Feuerwehrgerätehaus, Schulstraße 16 a
01601 Pluwig
Bürgerhaus/Sportbereich, An den Sportanlagen
01701 Riveris
Gemeindehaus, Stauseestraße 12
01801 Schöndorf
Schule, Hauptstraße 52
02001 Thomm
Bürgerhaus, Römerstraße 2
02101 Waldrach
Familienzentrum, Kegelbungert 1
Die Briefwahlstimmen werden am Wahltag in der Grundschule Waldrach (Schulstraße 8, 54320 Waldrach) ausgezählt.
Näheres zum Wahltag selbst erfolgt in kommenden öffentlichen Bekanntmachungen.
Europa- und Kommunalwahlen 2024
Europawahl 2024
Am 09. Juni 2024 wählten die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Ergebnisse der Europawahl können unter folgendem Link aufgerufen werden.
Ergebnisse der Kommunalwahlen 2024
Am 09. Juni 2024 fanden die Kommunalwahlen statt. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger wählten hier die Ortsgemeinderäte und Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie den Verbandsgemeinderat und den Kreistag. Eine Stichwahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Mertesdorf findet am 23. Juni 2024 statt.