Blick auf das Rathausgebäude

Einladung zur Teilnahme am 3. Fotowettbewerb der Verbandsgemeinde Ruwer


Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

hiermit lade ich Sie herzlich zur Teilnahme am diesjährigen Fotowettbewerb der Verbandsgemeinde Ruwer ein. Im Rahmen des Wettbewerbs können Sie ihre Fotografien mit persönlichen Eindrücken und attraktiven Bildmotiven aus der Verbandsgemeinde Ruwer einsenden. Der Wettbewerb startet am 1. August 2024. Beiträge können bis zum 30. September 2024 in digitaler Form bei der Verbandsgemeinde Ruwer eingereicht werden. Die eingereichten Bilder werden im Laufe des Jahres auf der Titelseite des Amtsblattes veröffentlich und bei Öffentlichkeits- und Marketingaktivitäten der Tourist-Information verwendet. Weitere Informationen zu dem Fotowettbewerb sind den nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu entnehmen.

Gemeinsam mit der Jury freue ich mich auf Ihre Beiträge und danke Ihnen für die aktive Mitgestaltung des Amtsblattes.

Herzliche Grüße

Stephanie Nickels

Ihre Bürgermeisterin


Teilnahmebedingungen für den 3. Fotowettbewerb der Verbandsgemeinde Ruwer vom 01.08.2024 bis 30.09.2024

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen können Sie jederzeit unter www.ruwer.de/fotowettbewerb abrufen und mit Hilfe Ihres Browsers ausdrucken oder auf Ihrem Endgerät speichern. Mit Ihrer Teilnahme am Fotowettbewerb erklären Sie sich zugleich mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:

1. Wer richtet den Fotowettbewerb aus?

Verbandsgemeinde Ruwer

Kirchstraße 1, 54320 Waldrach

Tel.: 06500-918-0, Fax 06500-918-100

info@ruwer.de

www.ruwer.de

Bürgermeisterin: Stephanie Nickels


2. Welche Bildmotive können für den Wettbewerb eingereicht werden?

Die Fotomotive müssen aus der Verbandsgemeinde Ruwer stammen und Themen wie Landschaften, Sehenswürdigkeiten, Natur und Tiere, Ausblicke und markante Punkte zum Ausdruck bringen.


3. Wer kann am Fotowettbewerb teilnehmen?

Teilnehmen können alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und junge Menschen mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.


4. Teilnahmezeitraum

Der Fotowettbewerb findet vom 01.08.2024 bis zum 30.09.2024 statt. Die Bilder sind bis spätestens 30.09.2024 digital einzureichen über fotowettbewerb@ruwer.de.


5. Welche Anforderungen müssen eingesandte Fotos erfüllen?

Für den Wettbewerb können jeweils maximal 5 Fotos eingereicht werden. Die Einsender müssen zugleich Urheber aller eingereichten Fotos sein. Die Fotos selbst müssen formal folgende Bedingungen erfüllen:

- Dateiformat: JPEG in einer Auflösung von mindestens 300 dpi

- Größe des Bildes von mindestens 1920 x 1080 Pixel

- Dateigröße von max. 20 MB

Bitte schicken Sie uns Ihr Foto möglichst mit einer kurzen Beschreibung und mit Ihren Kontaktdaten, per E-Mail

an fotowettbewerb@ruwer.de. Der Dateiname der Fotos sollte wie folgt zusammengesetzt sein: „Vorname_Nachname_Motivname“.


6. Wer entscheidet über die eingereichten Wettbewerbsbeiträge und welche Preise können die Teilnehmer gewinnen?

Eine Jury bewertet die Fotos nach professionellen Gesichtspunkten und sucht aus allen Einsendungen die Reihenfolge der zehn besten Fotografien aus. Die Entscheidung der Jury ist verbindlich und unanfechtbar. Es besteht auch kein Anspruch auf eine Begründung der Jury hinsichtlich ihrer Entscheidung. Die Einsender werden über die Entscheidung der Jury informiert. Die Bekanntgabe der Gewinner sowie die Preisverleihung durch die Jury findet nach Ende des 3. Fotowettbewerbes statt. Folgende Preise werden ausgelobt:

 

Platz 1: 150,00 €

Platz 2: 100,00 €

Platz 3:    50,00€

Platz 4-10:  Sachpreise

Juniorpreis


 7. Welche Nutzungsrechte an den eingereichten Fotos werden durch die Teilnahme eingeräumt?

Die Teilnehmer stellen als Lizenzgeber die Fotos der Tourist-Information und der Verbandsgemeinde Ruwer kostenfrei zur Verfügung und räumen als Rechteinhaber der Tourist-Information und der Verbandsgemeinde das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte nichtexklusive Recht zur unentgeltlichen Nutzung der eingereichten Fotos ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst die Möglichkeit der crossmedialen Veröffentlichung, der Vervielfältigung, Abbildung und Verbreitung in sämtlichen Print- und Onlinemedien (einschließlich sozialer Netzwerke) zu nicht-kommerziellen sowie zu kommerziellen Zwecken. Ein Recht der Teilnehmer auf Veröffentlichung der eingereichten Fotos besteht nicht. Eine Vergütung erfolgt nicht. Die Einsender stellen die Tourist-Information und die Verbandsgemeinde Ruwer gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter frei.


8. Welche Nachweispflichten haben die Teilnehmer?

Auf Verlangen der Tourist-Information und der Verbandsgemeinde Ruwer muss der Nachweis der Urheberschaft an den Fotos erbracht werden und die eingereichten Fotos müssen frei von Rechten Dritter sein. Des Weiteren müssen sämtliche erkennbare abgebildete Personen mit den unter Punkt 6. genannten Nutzungen einverstanden sein und Persönlichkeitsrechte und andere Schutzrechte Dritter dürfen durch diese Nutzungen nicht verletzt werden.


9. Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen und Begründungen der Jury und ihrer Mitglieder sowie gegen die Tourist-Information und die Verbandsgemeinde Ruwer ist ausgeschlossen. Für alle Rechtsbeziehungen gilt – soweit gesetzlich zulässig – deutsches Recht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung gewollt war.