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Verbandsgemeinderat Ruwer traf in jüngster Sitzung wichtige Entscheidungen für die anstehenden Schulbausanierungen

Auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung stand u.a. der Antrag auf Änderung der Organisationsverfügung des dislozierten Grundschulstandortes Mertesdorf-Kasel und die Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde am Neubau der Grund- und Realschule Plus in Waldrach nach dem Schulgesetz.

Der Antrag auf Änderung der Organisationsverfügung ist erforderlich um die Fördervoraussetzungen des Landes für den im Schulentwicklungskonzept beschlossenen Ersatzneubau zu erfüllen. Auf Grund der geringen Schülerzahlen werden die Grundschulen Mertesdorf und Kasel seit dem Schuljahr 1974/75 als eine Grundschule mit 2 Standorten geführt. Die seit 1974 geltende Organisationsverfügung der damaligen Bezirksregierung, heute ADD, hat weiterhin Bestand. Im Rahmen des ersten Planungsgespräches teilte die ADD mit, dass eine Fördervoraussetzung von Landesmittel für den Grundschulneubau die Fortschreibung der Organisationsverfügung sei. Die Fortschreibung der Verfügung durch die ADD setze einen Antrag auf Aufhebung der Dislozierung ab der Fertigstellung des zentralen Grundschulneubaus durch den Schulträger voraus. Die Frage des Standortes des zentralen Schulneubaus haben die Gemeinderäte Kasel und Mertesdorf bereits beraten. Nach den Beratungsergebnissen soll die neue Schule bei der Ruwertalhalle in Mertesdorf errichtet werden. Nach dem Schulgesetz hat die Ortsgemeinde Mertesdorf das Grundstück erschlossen zur Verfügung zu stellen.

Durch diese Maßnahme wird die festgesetzte Priorisierung, dass der Ersatzneubau des zentralen Grundschulneubaus Mertesdorf-Kasel erst nach der Sanierung bzw. des Ersatzneubaus der Grundschule Schöndorf erfolgt, nicht tangiert. Bezüglich der Grundschule Schöndorf stehen wir in Gesprächen mit der ADD. Nach einem Beschluss des Verbandsgemeinderates soll eine Sanierung der Schule erfolgen, was jedoch nicht die wirtschaftlichste Vorgehensweise darstellt.

Der Neubau der Grundschule Osburg läuft derzeit nach Plan. Bis Ende Februar 2025 werden die Abrissarbeiten und die Herrichtung der Baugrube abgeschlossen sein. Die Rohbauarbeiten sollen im März 2025 starten.

Eine weitere wichtige Entscheidung traf der Verbandsgemeinderat hinsichtlich Kostenbeteiligung  an dem Neubau der Grund- und Realschule Plus in Waldrach. Nach Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes im Jahr 2010 ging die Schulträgerschaft an den Landkreis Trier-Saarburg über. Nach dem Schulgesetz ist die Verbandsgemeinde jedoch verpflichtet, die nicht durch Land und Dritte gedeckten Kosten für die Grundschule zu erstatten. Gemeinsam mit der Kreisverwaltung wurde auf Verwaltungsebene ein Kostenverteilungsschlüssel erarbeitet, der sowohl von den Kreis- wie auch von den Verbandsgemeindegremien zu beschließen ist. Einvernehmlich wurde zwischen Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltung ein gemittelter Kostenschlüssel nach Schülerzahl und Nutzflächen erarbeitet. Danach liegt die Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde bei 25,61%. Nach der aktuellen Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtkosten für den Neubau auf 39,4 Mio. € und die Kosten für die Übergangsschule auf dem alten Sportplatz auf 5,5 Mio. €. Unter Berücksichtigung einer möglichen Landesförderung wird die Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde rund 10,5 Mio. € betragen. Hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung dieser Neubaumaßnahme teilte die Kreisverwaltung auf die jüngste Anfrage mit, dass zwar die Baugenehmigungen für beide Maßnahmen vorlägen, jedoch vor der Umsetzung noch weitere Prüfungen durch die Landesbehörde erfolgen müssen. Für das Jahr 2025 sei die Errichtung der Interimsschule vorgesehen und nach Vorliegen der Genehmigung will der Landkreis umgehend mit der Maßnahme beginnen. Eine verbindliche Zusage will der Landkreis jedoch auf Grund der verfahrensbedingten Abhängigkeiten aktuell nicht geben.

Die Veränderungen in den Bereichen Bildung und Schulkindbetreuung stellen die Schulträger vor große Herausforderungen. Die Schulentwicklungsplanung und das beschlossene Schulkonzept der Verbandsgemeinde stellen wichtige Voraussetzungen für ein zielgerichtetes Handeln und die Verhandlungen mit den Zuschussgebern dar. Leider müssen wir als Verbandsgemeinde immer wieder feststellen, dass wir bei der Umsetzung von dringend erforderlichen Maßnahmen durch bürokratische Hürden ausgebremst werden. So warten wir aktuell auf die Zustimmung für die Errichtung eines Multifunktionsfeldes an der Grundschule Gusterath aus Mitteln nach dem Ganztagsförderungsgesetz.


Herzliche Grüße

Stephanie Nickels

Ihre Bürgermeisterin