Blick auf das Rathausgebäude

Förderaufrufe / Förderrichtlinien

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Projekte durch Förderungen und Zuschüsse zu unterstützen. Von den Zuschüssen können sowohl kommunale Träger, Vereine, Unternehmen als auch gemeinnützige Organisation profitieren. Die Suche nach dem passenden Förderprogramm für Ihre Projektidee kann sehr herausfordernd sein, daher unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach geeigneten Förderprogrammen.

Zudem geben wir hier Informationen zu verschiedenen Programmen und veröffentlichen als Mitglied die Förderaufrufe der LAG Erbeskopf und LAG Mosel.







Kommunale Tourismusförderung der Verbandsgemeinde Ruwer

Jährlich werden im Rahmen der kommunalen Tourismusförderung Projekte unterstützt, die den folgenden Förderrichtlinien zur Vergabe von Zuschüssen an Vereine im Rahmen der kommunalen Tourismusförderung entsprechen.

Zuwendungsempfänger: Eingetragene Vereine mit Sitz in der Verbandsgemeinde Ruwer, die Projekte einreichen, die den Förderrichtlinien entsprechen.

Ort der Projektrealisierung: Verbandsgemeinde Ruwer

Förderfähig sind:

  • Schaffung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungseinrichtungen
  • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
  • Entwicklung von IT- und Softwarelösungen, die der kommunalen Tourismusförderung dienlich sind
  • Aufwendungen für Beratungsleistungen, sofern Sie im Zusammenhang mit der Umsetzung oben genannter Maßnahmen stehen
  • Architekten- und Ingenieurleistungen, sofern Sie im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Investitionsvorhaben stehen
  • Maßnahmen zur Inwertsetzung touristischer Infrastrukturen wie Wanderwege, Radstrecken, thematische Spazierwege, Informationsbeschilderung
  • Veranstaltungen, die überörtliche und touristische Relevanz haben

Nicht förderfähig sind:

  • Laufender Betrieb oder die Unterhaltung von vereinseigenen Einrichtungen
  • Ersatzinvestitionen und Reparaturmaßnahmen
  • Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen
  • Erwerb unbebauter Grundstücke
  • Energiegewinnungsanlagen sowie die damit zusammenhängende technische Einrichtung, die nach EEG und KWKG förderfähigen Strom oder förderfähige Wärme erzeugen.
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen
  • Festivitäten, wenn Sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfest, Vereinsfest).

Ablauf:

  1. Zuschussanträge von Vereinen mit Sitz in der Verbandsgemeinde Ruwer müssen spätestens am 30.09. eines jeweiligen Jahres bei der Tourist-Information Ruwer, Bahnhofstraße 37a, 54317 Kasel schriftlich eingegangen sein (postalisch oder per Mail an touristinfo@ruwer.de).
  2. Die Anträge werden hinsichtlich der Förderrichtlinien, Einhaltung Fristen geprüft und nach Abgabefrist dem Ausschuss für Tourismus, Kultur und Weinbau der Verbandsgemeinde Ruwer vorgestellt und nach Vorgabe dieser Richtlinie beraten.
  3. Gefördert werden 50% (Förderquote) des tatsächlichen Brutto-Anschaffungswertes/ Rechnungswertes, aufgerundet auf den nächst höheren 10€-Betrag, höchstens jedoch 500 € pro Verein pro Jahr.
  1. Liegen nach dem 30.09 mehr Anträge vor als Fördermittel (Haushaltsmittel) zur Verfügung stehen, so werden die Fördermittel unter den Antragstellern im Verhältnis (reduzierte Förderquote bezogen auf den tatsächlichen Brutto-Anschaffungswert/ Rechnungswert) verteilt.  

Ansprechpartner:

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Lokale Aktionsgruppe Erbeskopf

Im Folgenden finden Sie die aktuellen Förderaufrufe der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Erbeskopf, der die Verbandsgemeinde Ruwer angehört.

Folgende 14 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Ruwer gehören in der Förderperiode 2023-2027 zur Gebietskulisse der LAG Erbeskopf: Bonerath, Farschweiler, Gusterath, Gutweiler, Herl, Hinzenburg, Holzerath, Korlingen, Lorscheid, Ollmuth, Osburg, Pluwig, Schöndorf, Thomm

Private oder öffentliche Projektträger, die in einer dieser Ortsgemeinden ansässig sind bzw. dort ein Projekt realisieren wollen, können sich mit ihren Projektideen direkt an die LAG Erbeskopf wenden.

Die LAG Erbeskopf bietet vielfältige Möglichkeiten, um Projektideen für eine Förderung im Bereich LEADER ( bzw. im GAK-Ansatz (Gemeinsame Agrarpolitik) einzureichen. Die aktuellen Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen bei der Lokalen Aktionsgruppe Erbeskopf mit den jeweiligen Fristen etc. finden Sie nebenstehend.

Für Kleine und ehrenamtlich umgesetzte Projekte bietet sich die Förderung der ehrenamtlichen Bürgerprojekte an. Hier kann eine Pauschalförderung mit bis zu 3.000 EUR erfolgen. Die Beantragung und Abrechnung der Projekte erfolgt besonders einfach und unbürokratisch. Hierzu erfolgen bei der LAG Erbeskopf keine gesonderten Förderaufrufe. Die Ehrenamtsprojekte können ganzjährig beantragt werden.

Weitergehende Informationen zu allen Fördermöglichkeiten der LAG Erbeskopf und sämtliche Vordrucke sind auf der Homepage www.lagerbeskopf.de zu finden.

Ansprechpartner der LAG Erbeskopf:

Geschäftsstelle LAG Erbeskopf

c/o Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil

Langer Markt 17

54411 Hermeskeil

Für öffentliche Projektvorhaben:

Ansprechpartner: Herr Jens Lauer

Telefon: 06503-809-159

E-Mail: j.lauer@hermeskeil.de

Für private (nicht kommunale) Projektvorhaben:

Ansprechpartner: Frau Iris Schleimer

Telefon: 06503-809-167

E-Mail: i.schleimer@hermeskeil.de

LAG Mosel

Jetzt für die Mosel aktiv werden! 

Die LAG Mosel bietet verschiedenste Möglichkeiten, neue Projektideen für eine Förderung einzureichen. Alle aktuellen Förderaufrufe zu LEADER, Regionalbudget und den ehrenamtlichen Bürgerprojekten finden Sie nebenstehend.

Folgende 6 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Ruwer gehören zur Gebietskulisse der LAG Mosel: Kasel, Mertesdorf, Morscheid, Riveris, Sommerau, Waldrach

Private oder öffentliche Projektträger, die in einer dieser Ortsgemeinden ansässig sind bzw. dort ein Projekt realisieren wollen, können sich mit ihren Projektideen direkt an die LAG Mosel wenden.

Im Rahmen des LEADER-Förderaufrufes werden Ideen gesucht, die die Region für Einheimische wie Gäste lebenswert und attraktiv machen. Neben Kommunen, Stiftungen und Vereinen können auch Privatpersonen und Unternehmen Anträge stellen. Wichtig ist, dass das Vorhaben einen Mehrwert für die Region bietet und einen neuartigen, innovativen Charakter besitzt. Die Fördersätze variieren nach Projektträgerschaft und sind wie alle Förderbedingungen in der Entwicklungsstrategie (LILE) festgeschrieben.

Mit der Bundesförderung Regionalbudget bietet die LAG eine Fördermöglichkeit für Projekte bis 20.000 EUR netto. Die Abwicklung der Projekte erfolgt ausschließlich über die LAG und es gibt vereinfachte Förderbedingungen. Auch die Fördersätze hat die LAG eigens angehoben, um kleine Projekte gezielt zu unterstützen. Die Bandbreite möglicher Projekte ist vielfältig und kann sich beispielsweise auf die Sicherung der Daseinsvorsorge in den Dörfern, die Steigerung der touristischen Attraktivität oder den Aufbau eines zusätzlichen wirtschaftlichen Standbeins beziehen. Auch hier sind öffentliche, private und gemeinnützige Personen antragsberechtigt.

Für Kleine und ehrenamtlich umgesetzte Projekte bietet sich die Förderung der ehrenamtlichen Bürgerprojekte an. Hier kann eine Pauschalförderung mit bis zu 2.000 EUR erfolgen. Personalkosten können nicht gefördert werden, ansonsten ist die Förderung jeglicher Sachkosten möglich. Hier stehen 20.000 EUR Fördermittel des Landes RLP zur Verfügung. Die Beantragung und Abrechnung der Projekte erfolgt besonders einfach und unbürokratisch.

Alle Projekte werden von der LAG, der rund 25 Personen verschiedenster gesellschaftlicher Bereiche angehören, bewertet und schlussendlich ausgewählt. Für die LEADER-Förderung muss nach Projektauswahl ein förmlicher Förderantrag an die LAG gestellt werden. Die Abwicklung der übrigen Förderangebote erfolgt allein über die LAG-Geschäftsstelle.

Ob eine Idee förderfähig ist und welche Bedingungen erfüllt werde müssen, lassen sich am besten im persönlichen Gespräch klären. Die Geschäftsstelle der LAG Mosel bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich steht Ihnen unter der Förderhotline 06571-14 2262 gerne zur Verfügung! Die Geschäftsstelle steht auch gerne bei der Projektentwicklung beratend zur Seite.

Weitergehende Informationen und sämtliche Vordrucke sind auf der Homepage www.lag-mosel.de zu finden!

Geschäftsstelle LAG Mosel:

Geschäftsführer: Philipp Goßler

c/o Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Schlossstraße 2-4, 54516 Wittlich

Tel.:     06571 14 2262

Fax:    06571 14 42262

Mail:   Philipp.Gossler@Bernkastel-Wittlich.de