Die Kommunale Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das auf kommunaler Ebene die Umgestaltung des Wärmesektors in eine klimaneutrale Zukunft erleichtern soll. Ziel ist die Entwicklung einer Strategie, die zum einen lokale Akteure der Kommune einbezieht und zum anderen sicherstellt, dass getroffene Maßnahmen aus wissenschaftlicher und ökonomischer Sicht sinnvoll sind. Entscheidungen über die zukünftige Wärmeversorgung, wirken sich über einen langen Zeitraum aus, umso wichtiger ist eine gründliche Analyse des Status quo, sowie die Erhebung von Potenzialen in der Kommune. So kann eine klimafreundliche und für alle Bürger tragbare Lösung für eine zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung gefunden werden.
In Kooperation mit der BMU Energy Consulting GmbH stellt sich die Verbandsgemeinde Ruwer dieser Herausforderung. Auf dieser Seite werden alle relevanten Informationen zusammengetragen und über den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung informiert. Wir möchten die Bürger aktiv in die Gestaltung mit einbeziehen und laden Sie zur Beteiligung ein. Veranstaltungen werden auf dieser Seite und über das Amtsblatt kommuniziert. Für Fragen und Anregungen wurde außerdem die E-Mail-Adresse waermeplanung@ruwer.de eingerichtet.
Ablauf einer Kommunalen Wärmeplanung
Zunächst ist festzuhalten, dass es laut Wärmeplanungsgesetz keine Umsetzungspflicht der Ergebnisse für die Kommunale Wärmeplanung gibt. Die Ergebnisse dienen lediglich als Leitfaden für die energetischen Planungsprozesse der Kommune. Der Ablauf ist dabei einheitlich und beinhaltet eine Analyse des Bestandes, das Aufzeigen von möglichen Potenzialen zur Einbringung erneuerbarer Energie, die Untersuchung von Zielszenarien, sowie das Entwickeln einer Wärmewendestrategie.
Die Gestaltung des zukünftigen Wärmesektors erfolgt über zwei Hebel. Um den Wärmeverbrauch zu minimieren, werden Einsparmaßnahmen sowie energetische Gebäudesanierungen notwendig. Der verbleibende Bedarf muss zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dabei variieren die lokalen Gegebenheiten und somit die nötigen Anpassungen stark.
Was bedeutet die Kommunale Wärmeplanung für Sie?
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein entscheidendes Instrument, das direkten Einfluss auf das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger in einer Gemeinde hat. Ziel der Planung ist es, eine nachhaltige, effiziente und zukunftsorientierte Wärmeversorgung zu schaffen. Doch was bedeutet das konkret für die Menschen vor Ort und welchen Nutzen haben sie davon?
1. Plan für klimaneutrale Wärmeversorgung: Durch eine durchdachte Kommunale Wärmeplanung können Energiequellen effizienter genutzt werden. Dies führt nicht nur zu einer Reduzierung der Umweltauswirkungen, sondern auch zu einer Verringerung der Energiekosten für die Bürgerinnen und Bürger. Eine nachhaltige Wärmeversorgung führt dabei zu langfristigen Einsparungen im eigenen Geldbeutel. Die Kommunale Wärmeplanung legt Wert auf den Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarenergie, Biomasse oder Geothermie. Bürgerinnen und Bürger können aktiv dazu beitragen, indem sie auf nachhaltige Heizoptionen umsteigen. Ziel ist es die standortspezifisch beste Lösung zur Wärmeversorgung zu finden und im Wärmeplan festzuhalten. Dies bietet Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung zu Fragen im Hinblick auf die zukünftige Wärmeversorgung, Gebäudesanierungen und gebäudespezifischen Problemen.
2. Aufzeigen von Möglichkeiten für Wärmeversorgungsgebiete: Durch die Untersuchung der Quartiere einer Kommune, können Wärmeversorgungsgebiete definiert werden. Auf Basis von technischen und wirtschaftlichen Untersuchungen, werden die besten Lösungen für die Wärmeversorgung ermittelt. Auf Basis der nutzbaren Abwärmepotenziale in Verbindung mit der jeweiligen Bebauungsstruktur werden die Möglichkeiten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten aufgezeigt. Im Ergebnis werden Siedlungsbereiche identifiziert, in denen ein Nahwärmenetz sinnvoll ist, während in anderen Bereichen Einzellösungen, z.B. durch Pelletöfen oder Wärmepumpen, sinnvoller sind. Diese spezifischen Anwendungsfälle können sich selbst auf dem begrenzten Gebiet einer Kommune stark unterscheiden, werden aber durch die Erstellung eines Wärmeplans systematisch erfasst und zugänglich gemacht. In Geoinformationssystemen (GIS) werden digitale Karten erstellt, die alle gesammelten und berechneten Daten enthalten. Diese stehen der Kommune im Anschluss zur Verfügung.
3. Wirtschaftlichkeitsvergleiche: Bei der Untersuchung der Transformationspfade spielen neben technischen und ökologischen Aspekten auch wirtschaftliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Hierbei werden die Betriebs- und Investitionskosten verschiedener Heiztechnologien im Vergleich zur netzgebundenen Wärmeversorgung beleuchtet. Zusätzlich werden notwendige Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt, um die ökologisch und wirtschaftlich optimale Lösung für ein definiertes Gebiet zu ermitteln. Dabei sollten auch die Kosten berücksichtigt werden, die durch nicht mehr nutzbare oder umzustrukturierende Infrastruktur entstehen. Das Hauptaugenmerk liegt die Verträglichkeit der Wärmewende für alle Bürgerinnen und Bürger. Um eine klimaverträgliche Transformation zu gewährleisten, wurde ein umfassendes Förderangebot von Seiten des Bundes ermöglicht. So sind laut BMWK folgende Maßnahmen für Eigenheimbesitzer förderfähig:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren und Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
- Erneuerung oder Einbau von Lüftungsanlagen
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- energetische Baubegleitung und Fachplanung
Die einzelnen Förderprogramme sind unter folgendem Link abrufbar:
4. Partizipation und Transparenz: Ein weiterer bedeutender Aspekt ist die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess. Durch Transparenz und Beteiligung können die Bedürfnisse der Gemeinschaft besser berücksichtigt werden. Sie erhalten die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung der Transformation mitzuwirken. Die Kommunale Wärmeplanung ist somit weit mehr als nur eine technische Strategie – sie ist eine Chance für Bürgerinnen und Bürger, Kosten zu sparen, ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern und die Lebensqualität in ihrer Gemeinde nachhaltig zu verbessern.
Aktueller Stand
Das Projektteam führt derzeit eine Bestandsaufnahme durch, bei der umfassende Daten zusammengetragen werden. Wir arbeiten intensiv daran, relevante Informationen zu sammeln und zu analysieren, um ein umfassendes Verständnis der aktuellen Situation zu entwickeln.
Informationsmaterial zur kommunalen Wärmeplanung und den Auflagen nach dem Gebäudeenergiegesetz
Die Informationsveranstaltung des Klimaschutzmanagers der Verbandsgemeinde Ruwer zu den Themen Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Wärmeplanung fand regen Zuspruch und ermöglichte eine lebhafte Diskussion über die aktuellen Herausforderungen, die das neue Gebäudeenergiegesetz für die Bürgerinnen und Bürger bringt.
Bürgermeisterin Stephanie Nickels begrüßte die Veranstaltungsbesucherinnen und -besucher und informierte gemeinsam mit dem Klimaschutzmanager Michael Reuter über die geplante Wärmeplanung für die Orte in der Verbandsgemeinde Ruwer. Die Verbandsgemeinde Ruwer gehört zu einer der wenigen Kommunen, die eine Bundesförderung für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes in Höhe von 90 von Hundert erhalten hat. Auf Vorschlag des Klimaschutzmanagers und der Bürgermeisterin hatte der Haupt- und Finanzausschuss im vergangenen Jahr der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans vorbehaltlich der Bundesförderung zugestimmt.
Neben der gesetzlichen Verpflichtung ab 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen, bietet ein Wärmeplan die Möglichkeit, systematisch die Gebäudestruktur und die Energiebedarfe zu erfassen, Potentiale der Nahwärme in den einzelnen Ortsgemeinden zu analysieren und ggf. gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeindebezogene Lösungen für die zukünftige Wärmeversorgung umzusetzen. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger nach den aktuellen gesetzlichen Auflagen in ihren Entscheidungen unterstützt werden. Außerdem soll die Planung Grundlage und Leitfaden für Gemeinden bei der Entscheidung über die Wärmeversorgung in zukünftigen Neubaugebieten sein. Die Wärmeplanung beinhaltet eine komplexe Materie, ist eine Daueraufgabe, ist auf die Zukunft ausgerichtet und bedarf einer längerfristigen Perspektive.
Die Wärmeplanung kann nur gemeinsam mit den Ortsgemeinden und der Bürgerschaft gelingen. Sie soll keine Auflage sondern eine Entscheidungshilfe sein, so Bürgermeisterin Nickels. Gemeinsam mit dem Klimaschutzmanager Reuter lädt Bürgermeisterin Nickels die Bürgerschaft bereits jetzt dazu ein, sich aktiv in den Planungsprozess in den kommenden Monaten einzubringen.
Paul Ngahan, Leiter des Kompetenzzentrums Wärmewende der Energieagentur RLP, informierte in seinem Fachvortrag über Notwendigkeiten und Regelungen des in diesem Jahr in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes. Er stellte differenziert dar, welche Fristen einzuhalten sind und welche Konsequenzen die CO2-Bepreisung bedeutet. So stellte er klar, dass die viel diskutierte Pflicht, ab dem 01.01.2024 den Wärmebedarf zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien zu decken, nur für Neubauten in Neubaugebieten gelte, deren Bauantrag nach diesem Stichtag gestellt wurde. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und für Bestandsgebäude in der Verbandsgemeinde gilt die 65%-EE-Pflicht erst ab einem späteren Zeitpunkt. Außerdem stellte er klar, dass eine Reparatur bestehender Ölheizungsanlagen zunächst weiterhin zulässig ist.
Nähere Regelungen können dem oben stehenden Schaubild entnommen werden. Die Präsentation der Veranstaltung können Sie hier herunterladen.