Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfeleistung erhalten Sie in der Regel, wenn Sie hilfebedürftig und:

    • weder Grundsicherung für Arbeitsuchende,
    • noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.

    Kinder unter 15 Jahren erhalten Sozialhilfe, wenn sie:

    • zusammen mit Personen leben, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten (in der Regel mit den Eltern) und
    • ihren Lebensunterhalt trotz Unterhaltsansprüchen nicht sicherstellen können.

    Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen: 

    • den pauschalierten Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts, zum Beispiel für Ernährung, Kleidung oder Körperpflege. Für jedes Familienmitglied wird ein eigener Regelsatz festgesetzt.
    • Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche, zum Beispiel für:
      • Klassenfahrten,
      • persönlichen Schulbedarf,
      • Schülerfahrkarten,
      • ergänzende Lernförderung,
      • Mittagessen in Schulen oder
      • Vereinsbeträge, Musikunterricht und ähnliches.
    • Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
    • In Ausnahmefällen Übernahme von Schulden zur:
      • Vermeidung von Wohnungslosigkeit,
      • Sicherung Ihrer Unterkunft oder
      • zur Behebung einer vergleichbaren Notlage, zum Beispiel Schulden beim Energieversorger.
    • Bedarfe für Beiträge Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung und unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Altersvorsorge.

    Zusätzlich zu Ihrem Regelsatz können Sie Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt erhalten. Diese Mehrbedarfe können Sie beantragen, wenn Sie:

    • die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" erfüllen und nach dem Rentenrecht nicht erwerbsfähig sind, 
    • werdende Mutter ab der 13. Schwangerschaftswoche sind, 
    • alleinerziehend sind, 
    • das 15. Lebensjahr vollendet haben, behindert sind und Hilfen für eine angemessene Schul- oder Ausbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten,
    • wegen einer medizinischen Erkrankung auf eine spezielle Ernährungsweise angewiesen sind, die zu höheren Kosten als eine "normale" Ernährung führt,
    • das Warmwasser nicht durch eine zentrale Heizungsanlage, sondern dezentral erzeugen (zum Beispiel Boiler) oder
    • Sie Schülerin oder Schüler sind und aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften haben.  

    Wenn Sie nicht allein leben, bezieht das Sozialamt das gesamte Familieneinkommen mit ein, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln. Dazu werden die Einkünfte aller in einer Wohnung zusammenlebenden Familienmitglieder berücksichtigt, also zum Beispiel:

    • Erwerbseinkommen,
    • Unterhaltsleistungen und
    • Renteneinkünfte.

    Das für Minderjährige gezahlte Kindergeld sowie eventuelle Unterhaltszahlungen für ein Kind werden diesem Kind zugerechnet, um dessen Bedarfe zu decken.

    Bestimmte Vermögenswerte gelten als nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen, zum Beispiel:

    • kleinere Barbeträge (Geldvermögen je Erwachsenem: 10.000 EUR) oder
    • ein angemessenes Hausgrundstück.

    Bis auf wenige Ausnahmefälle, erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträumen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Ruwer

    Um einen vollständigen Antrag zu stellen werden folgende Unterlagen benötigt:

    - Formular Antrag auf Sozialleistungen
    - Personalausweiskopie, ggf. Schwerbehindertenausweiskopie
    - Mietvertrag /­ bei Wohneigentum Nachweise über Bewirtschaftungs- und Finanzierungskosten
    - Nachweis über Heizkosten
    - Einkommensnachweise und Einnahmen (Rentenbescheid, Lohnbescheinigung und ähnliches, Nachweise über Kapitelerträge, Miet- und Pachteinnahmen und ähnliches)
    - Kontoauszüge der letzten drei Monate /­ Sparbuch
    - ggf. Kfz-Brief /­ Kfz-Schein
    - ggf. vom Einkommen absetzbare Versicherungen (private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, evtl. Sterbegeldversicherung)

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Ruwer

    §§27 ff SGB XII

  • Anträge / Formulare

    Formulare: erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Ruwer

Der Kreistag des Landkreises Trier-Saarburg hat die Wahrnehmung von speziellen Sozialaufgaben an die Verbandsgemeinde Ruwer delegiert.
Somit ist der Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, mit Wohnsitz innerhalb der VG, bei der Verbandsgemeinde Ruwer zu stellen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende