Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der / die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:

    • beliebig oft zu Hause
    • wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde
  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Ruwer

    Der elektronische Identiätsnachweis ist bei jedem Ausweis automatisch eingeschaltet. Bei der Beantragung des Personalausweises bekommen Sie von der Bundesdruckerrei einen Brief zugesandt, in dem sowohl der PIN als auch der Sperrkennwort enthalten sind.
    Mit dem entsprechenden PIN ist es möglich die Online-Ausweisfunktion per App über das Smartphone oder mit dem PC zu nutzen.

    Änderung der PIN:
    Haben Sie den Brief verlegt oder Ihre PIN vergessen?
    So können Sie die PIN nachträglich auf der Verbandsgemeinde ändern lassen. Bringen Sie den Personalausweis zur Änderung der PIN mit.

    Verlust/Diebstahl des Personalausweises
    Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises können Sie die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises bei der zuständigen Stelle veranlassen. So können Sie einen Missbrauch Ihres Dokumentes auszuschließen.
    Die Sperrung können Sie persönlich bei der zuständigen Stelle oder telefonisch über die Sperrhotline erledigen. Diese wird sofort eingeleitet. Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.
    Wichtig:
    Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde im PIN-Brief mitgeteilt). Liegt dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind das persönliche Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

    Deaktivieren
    Möchten Sie die entsprechende Funktion nicht nutzen, so können Sie bei Abholung des Personalausweises die eID-Funktion deaktivieren lassen. Eine nachträgliche Aktivierung ist jederzeit möglich.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Ruwer

    Bitte beachten Sie, dass bei einer Online-Terminbuchung pro Vorgang und pro Person jeweils ein separater Termin gebucht werden muss.

  • Welche Gebühren fallen an?

    • gebührenfrei: eigenständige PIN-Änderung zu Hause
    • 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde
  • Urheber

    Frau Burggraf,
    Referat O 3,
    Bundesministerium des Innern,
    Graurheindorfer Straße 198,
    53117 Bonn


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