Zweitschrift Gewerbeanmeldung

  • Leistungsbeschreibung

    Ausstellung einer Zweitschrift für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung

  • Zuständige Stelle

    Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Daneben bieten die 28 IHK/HWK Starterzentren in Rheinland-Pfalz Existenzgründern die Möglichkeit an, ihr Gewerbe dort anzumelden.

    Gewerbetreibende können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz

    EAP-Portal zur Ermittlung der zuständigen EAP-Stelle

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis). 

  • Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort

    Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich bei der zuständigen Stelle der Betriebsstätte.

Zuständige Abteilungen