Bestattungsgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Nach dem Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz muss jede Leiche bestattet werden. Die Bestattung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden. In jedem Fall bedarf sie der Genehmigung durch die Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.
Liegt der Sterbeort und der Bestattungsort innerhalb des Gebietes der Verbandsgemeinde, wird gleichzeitig mit der Beurkundung des Sterbefalls die nötige Bestattungsgenehmigung ausgestellt .
In der Regel erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen alle anstehenden Behördengänge.Welche Unterlagen werden benötigt?
- amtliche Todesbescheinigung (nicht-vertraulicher Teil), ausgestellt durch den Arzt, der den Tod der verstorbenen Person festgestellt hat
- Sterbefallbescheinigung/Sterbeurkunde des Standesamtes, das den Tod der verstorbenen Person beurkundet hat
- Personalausweis des Antragstellers
Sofern Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorliegen muss zusätzlich auch die Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 19 €
Rechtsgrundlage