Ausweispflicht befreien

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Ruwer

    Bitte beachten Sie, dass bei einer Online-Terminbuchung pro Vorgang und pro Person jeweils ein separater Termin gebucht werden muss.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Zuständige Abteilungen