Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Ruwer

    Eine Übermittlungssperre im Melderegister wird auf einen schriftlichen Antrag hin formlos und ohne Angabe von Gründen eingetragen.

    Bitte beachten Sie, dass bei einer Online-Terminbuchung pro Vorgang und pro Person jeweils ein separater Termin gebucht werden muss.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Ruwer

    Auskunftssperre: 
    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht. Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.


    Übermittlungssperre:
    Bei  einer  Übermittlungssperre kann  jede  Bürgerin  und  jeder  Bürger  auf  einen  schriftlichen  Antrag  hin formlos  und  ohne  Angabe  von  Gründen der Weitergabe seiner Daten widersprechen. Folgende Übermittlungssperren können eingetragen werden: 

    • an die  Religionsgesellschaften  des  glaubensverschiedenen  Familienangehörigen
    • an   Parteien,   Wählergruppen   und   anderen   Trägern   von   Wahlvorschlägen   im   Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene 
    • aus Anlass  eines  Alters-  oder  Ehejubiläums  an  Mitglieder  gewählter  staatlicher  oder    kommunaler    Vertretungskörperschaften    (Mandatsträger),   Presse    und    Rundfunk 
    • an Adressbuchverlage 
    • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

    Die eingetragene  Übermittlungssperre  hat  so  lange  Bestand  im  Melderegister,  bis  sie widerrufen wird.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

Zuständige Abteilungen