Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde RuwerDie Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie Ernährung, eine angemessene Unterkunft, Bedürfnisse des täglichen Lebens, Heizung und Haushaltsenergie. Die dahingehenden Bedarfe werden mit Ausnahme der Unterkunfts- und Heizkosten von den Regelsätzen erfasst. Diese beinhalten ebenso Anteile für Hausrat und Bekleidung.
Darüber hinausgehende Einzelbeihilfen kommen nur in eingeschränktem Umfang in Betracht.Um den Bedarf eines Leistungsberechtigten zu ermitteln, sind zunächst die so genannten Regelsätze zugrunde zu legen.
Diesem Regelbedarf werden die (angemessenen) Unterkunfts- und Heizkosten sowie mögliche Mehrbedarfe wegen- Alter und Nachweis des Merkzeichens „G",
- volle Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens „G",
- Schwangerschaft,
- Alleinerziehung von Kindern,
- kostenaufwendige Ernährung
zugeschlagen. Ferner sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde RuwerUm einen vollständigen Antrag zu stellen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formular Antrag auf Sozialleistungen
- Personalausweiskopie, ggf. Schwerbehindertenausweiskopie
- Mietvertrag / bei Wohneigentum Nachweise über Bewirtschaftungs- und Finanzierungskosten
- Nachweis über Heizkosten
- Einkommensnachweise und Einnahmen (Rentenbescheid, Lohnbescheinigung und ähnliches, Nachweise über Kapitelerträge, Miet- und Pachteinnahmen und ähnliches)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate / Sparbuch
- ggf. Kfz-Brief / Kfz-Schein
- ggf. vom Einkommen absetzbare Versicherungen (private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, evtl. Sterbegeldversicherung)Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde RuwerWeitere Informationen erhalten Sie von unseren zuständigen Sachbearbeitern Frau Vierbuchen oder Frau Wahlen.
Anträge / Formulare