Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?

    Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.

    Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
    Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
    • ein aktuelles Lichtbild
    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Ruwer

    Bei dem orangen Parkausweis reicht eine Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Ruwer

    Blauer EU-Parkausweis:
    Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
    Gelber und orangener Parkausweis:
    Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde derVerbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.

Zuständige Abteilungen