Zweitpass beantragen
Leistungsbeschreibung
In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Das ändert sich nur, wenn Sie berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen können.
Beispiel: Sie wollen in einen Staat einreisen, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.
Die Gültigkeit des Zweitpasses beträgt sechs Jahre. Ein vorläufiger Reisepass, welcher als Zweitpass ausgestellt wird, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monaten.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde RuwerSie müssen ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses nachweisen. Dies trifft beispielsweise in folgendem Fall zu:
- Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- ein aktuelles biometrisches Foto
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Nachweis über das berechtigte Interesse, zum Beispiel:
- schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers,
- Buchungsbestätigungen,
- Flugtickets;
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wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen:
- Ausweis der abholenden Person,
- Vollmacht;
Hinweise: Im Einzelfall (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) müssen Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstands- oder Staatsangehörigkeitsurkunden. Das gilt für eine weitere Ausstellung, wenn Sie bei der Erstausstellung lediglich einen vorläufigen Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegt hatten, zum Beispiel den Registrierschein des Bundesverwaltungsamts. Bitte erkundigen Sie sich dazu vorab bei Ihrer Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.
Welche Gebühren fallen an?
Weitere mögliche Kosten:
- für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
- für einen vorläufigen Reisepass: 26,00 EUR
Die Gebühren verdoppeln sich,
- wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten beantragen oder
-
wenn Sie den Antrag bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde stellen. Das gilt für:
- Reisepass,
- vorläufiger Reisepass.
Gebühr: 70,00 €Vorkasse: NeinNeuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren.Gebühr: 92,00 €Vorkasse: NeinNeuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren.Gebühr: 37,50 €Vorkasse: NeinNeuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren.Gebühr: 59,50 €Vorkasse: NeinNeuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren.Welche Fristen muss ich beachten?
Zweitpass
Geltungsdauer: 6 Jahre
vorläufiger Zweitpass
Geltungsdauer: 1 Jahr
Rechtsgrundlage
§ 1 Paßgesetz (PaßG)
§ 15 Passverordnung