Tierseuchenschutzmeldung

Beschreibung

Eine Meldung von bestimmten Nutztieren beim Veterinäramt ist erforderlich, damit die zuständige Stadt oder Gemeinde im Seuchen- und Katastrophenfall schnell und effektiv die erforderlichen Gegenmaßnahmen einleiten und überwachen kann. Wenn der Verdacht besteht, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, muss dies unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.


Zuständige Abteilungen