Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid
Beschreibung
Volksbegehren und die darauf aufbauenden Volksentscheide eröffnen den wahlberechtigten auch außerhalb von regelmäßigen Wahlen die Möglichkeit, unmittelbar über bestimmte Sachfragen zu entscheiden, Gesetze zu beschließen oder eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode herbeizuführen. Ein erfolgreiches Volksbegehren ist notwendige Voraussetzung für die Durchführung eines Volksentscheids. Ist ein Volksbegehren zustande gekommen, ist fristgerecht ein Volksentscheid herbeizuführen. Die Volksbegehren und -entscheide werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.