Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz
Mit der landesweiten Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz soll den ehrenamtlich Engagierten für ihren Einsatz gedankt und ihnen die Wertschätzung entgegengebracht werden, die sie verdienen.
In der Verbandsgemeinde Ruwer engagieren sich viele Menschen ehrenamtlich in vielfältigen und unterschiedlichen Bereichen. Ob in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen oder Initiativen, ohne das Engagement der Bürgerinnen und Bürger könnten viele Leistungen für unser Gemeinwesen nicht erbracht werden.
Um dieses vielfältige Engagement zu würdigen, beteiligt sich die Verbandsgemeinde Ruwer an der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz. Am 11.04.2024 unterzeichnete Bürgermeisterin Stephanie Nickels den Kooperationsvertrag mit dem Land. Damit wird die Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz in der Verbandsgemeinde Ruwer eingeführt.
Was ist die Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz?
Die Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat ist ein Dank für Menschen, die sich in überdurchschnittlichem Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Sie verbindet Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen und ist für Ehrenamtliche kostenlos. Mit ihr können landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner zur Verfügung stellen.
Die Karte ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden.
Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?
Erhalten kann sie, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial, Fahrtkosten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen. Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern erfolgen. Voraussetzung ist auch, dass das Ehrenamt auf eine längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wird.
Wie kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?
Der bzw. die Ehrenamtliche muss das Antragsformular ausfüllen. Der Verein oder die Organisation muss das ehrenamtliche Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Formular bestätigen. Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer per E-Mail an ehrenamt@ruwer.de oder postalisch an Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach.
Nach Prüfung wird der Antrag an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei weitergeleitet. Dort wird die Ehrenamtskarte kostenlos ausgestellt und der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer mit der Bitte um Überreichung an die Antragstellerin oder den Antragsteller übersandt.Für Vereine und Organisationen besteht auch die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Die notwendigen Formulare dafür erhalten Sie über ehrenamtskarte@stk.rlp.de.
Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten zählen für die Ehrenamtskarte?
Es zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten Tätigkeiten. Dies kann in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendiensten oder Selbsthilfegruppen u. ä. geschehen und umfasst auch Formen der politischen Beteiligung. Nicht angerechnet werden bloße Mitgliedschaft oder Bereitschaftszeiten.
Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden?
Typische Vergünstigungen sind beispielsweise ermäßigte Eintrittspreise oder zwei Tickets zum Preis von einem für Museen, Bäder, Theater, Veranstaltungen sowie Ermäßigungen auf Waren und Dienstleistungen oder Einladungen zu besonderen Veranstaltungen. Alle Vergünstigungsangebote sind auf der Webseite www.wir-tun-was.de zu finden.
Einrichtungen und Unternehmen, die die landesweite Ehrenamtskarte mit Vergünstigungen unterstützen, sind an einem Mitmach-Aufkleber zu erkennen.Vergünstigungen in der Verbandsgemeinde Ruwer
Die Verbandsgemeinde Ruwer gewährt Inhaberinnen/Inhabern der landesweiten Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz folgende Vergünstigungen:
- 1,00 € Ermäßigung auf den Eintrittspreis des Freibades Ruwertal
- 10 % Nachlass auf den Ticketpreis bei Veranstaltungen der Tourist-Information Ruwer
Wer beantwortet Fragen?
Für Fragen rund um die Ehrenamtskarte können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter ehrenamt@ruwer.de oder unter 06500 918-114.
Unter www.wir-tun-was.de sind zudem viele allgemeine Informationen zur Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz zu finden.
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Jubiläums-Ehrenamtskarte
Im Rahmen des landesweiten Ehrenamtstags am 26. August 2018 in Pirmasens hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer die neue Jubiläums-Ehrenamtskarte eingeführt. Die Jubiläumskarte bietet die Möglichkeit, langjährig Engagierten eine besondere Würdigung zukommen zu lassen. Mit der Jubiläumskarte können dieselben Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die die landesweite Ehrenamtskarte bietet.
Die Karte gilt lebenslang.
Was ist die Jubiläums-Ehrenamtskarte?
Die Jubiläumskarte ist eine Ergänzung der bereits bestehenden Ehrenamtskarte. Mit ihr soll nun auch langjährig Engagierten, die jedoch die wöchentlich geforderte Anzahl von 5 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen, der Zugang zur landesweiten Ehrenamtskarte ermöglicht werden.
Wer kann die Karte erhalten?
Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein ehrenamtliches Engagement, das seit mindestens 25 Jahren ausgeübt wird. Die sonstigen Vergabekriterien der Ehrenamtskarte entfallen gänzlich. Das Engagement kann kontinuierlich in einer Organisation oder aber in verschiedenen Tätigkeitsbereichen erfolgt sein. Auch langjährig Engagierte, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr engagieren können, können die Karte erhalten.
Wie wird die Karte beantragt?
Die Karte kann von den Engagierten selbst beantragt werden. Vereine, Verbände und Kommunen können aber auch Ehrenamtliche für diese Auszeichnung vorschlagen.
Für die "Jubiläumskarte" gibt es ein separates Antragsformular, mit dem langjährig Engagierte die Karte selbst beantragen können. Zusätzlich gibt es ein Vorschlagsformular für Vereine, Verbände und Kommunen.Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer per E-Mail an ehrenamt@ruwer.de oder postalisch an Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach.
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Weitere Informationen finden Sie unter www.wir-tun-was.rlp.de.