Ein großes Gebäude mit vielen Fenstern

Bürgerhaushalt

Bürgerhaushalt

Auf Grund des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (LGVDiBakE) vom 22.12.2015 (GVBl. 2015 S. 477) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. 1994 S. 153) in der Fassung vom 22.12.2015 (GVBl. 2015 S. 477) veröffentlichen wir hier den sogenannten „Bürgerhaushalt“.

Im Amtsblatt der Verbandsgemeinde wird eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht, ab wann der Haushaltsplan bzw. Nachtragsplan einsehbar ist. Bis zur Verabschiedung des entsprechenden Planes besteht die Möglichkeit diesen Plan hier und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer einzusehen.

Die Einwohnerinnen und Einwohner haben dann die Möglichkeit, innerhalb der in der Bekanntmachung festgesetzten Frist, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung/ Nachtragshaushaltssatzung mit dem Haushalts-/Nachtragsplan und seinen Anlagen, einzureichen.

Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer oder an die jeweilige Gemeindeverwaltung oder elektronisch an buergerhaushalt@ruwer.de einzureichen. Das jeweilige Gremium wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung / Nachtragssatzung über die rechtzeitig eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Friedhofszweckverband Schöndorf

Ortsgemeinde Bonerath

Ortsgemeinde Farschweiler

Ortsgemeinde Gusterath

FZV Gutweiler

Ortsgemeinde Gutweiler

Ortsgemeinde Herl

Ortsgemeinde Hinzenburg

Ortsgemeinde Holzerath

Ortsgemeinde Kasel

Ortsgemeinde Korlingen

Ortsgemeinde Lorscheid

Ortsgemeinde Mertesdorf

Ortsgemeinde Morscheid

Ortsgemeinde Osburg

Ortsgemeinde Ollmuth

Ortsgemeinde Pluwig

Ortsgemeinde Riveris

Ortsgemeinde Schöndorf

Ortsgemeinde Sommerau

Ortsgemeinde Thomm

Ortsgemeinde Waldrach

Verbandsgemeinde Ruwer

Zweckverband Freibad Ruwertal

Zweckverband Wasserwerk Ruwer

Ansprechpersonen

Keine Mitarbeitende gefunden.