Bürgerhaushalt
Auf Grund des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (LGVDiBakE) vom 22.12.2015 (GVBl. 2015 S. 477) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. 1994 S. 153) in der Fassung vom 22.12.2015 (GVBl. 2015 S. 477) veröffentlichen wir hier den sogenannten „Bürgerhaushalt“.
Im Amtsblatt der Verbandsgemeinde wird eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht, ab wann der Haushaltsplan bzw. Nachtragsplan einsehbar ist. Bis zur Verabschiedung des entsprechenden Planes besteht die Möglichkeit diesen Plan hier und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer einzusehen.
Die Einwohnerinnen und Einwohner haben dann die Möglichkeit, innerhalb der in der Bekanntmachung festgesetzten Frist, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung/ Nachtragshaushaltssatzung mit dem Haushalts-/Nachtragsplan und seinen Anlagen, einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer oder an die jeweilige Gemeindeverwaltung oder elektronisch an buergerhaushalt@ruwer.de einzureichen. Das jeweilige Gremium wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung / Nachtragssatzung über die rechtzeitig eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.