Ein großes Gebäude mit vielen Fenstern

Meldeamt

Meldeamt

Derzeit beträgt die Lieferzeit für Reisepässe ca. 8 - 10 Wochen. Bitte planen Sie entsprechende Zeiten vor Ihrem Urlaub ein. Expressreisepässe sind nach wie vor nach 3 - 4 Werktagen in der Behörde abholbereit. 


Führungszeugnis (einfach/erweitert)


Um ein einfaches Führungszeugnis zu beantragen benötigen Sie folgendes:

1. Ihren Personalausweis

2. Persönliche Vorsprache (keine Beantragung durch eine andere Person möglich)

Um ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen benötigen Sie folgendes:

1. Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite)

2. Bescheinigung nach §30a BZRG von Ihrem Arbeitgeber

3. Persönliche Vorsprache (keine Beantragung durch eine andere Person möglich) 


Für die Beantragung eines einfachen und erweiterten Führungszeugnisses fällt eine Gebühr von 13,00 € an. Diese muss bei Beantragung verrichtet werden.

Die Beantragung eines Führungszeugnisses oder eines erweiterten Führungszeugnisses wird von uns an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. In der Regel dauert die Beantragung 8-10 Werktage. Nach Anfertigung des Führungszeugnisses, wird dieses an Ihre bei uns gemeldete Wohnanschrift per Post gesendet. Sollte das einfache/ erweiterte Führungszeugnis direkt an eine Behörde versendet werden, bitten wir Sie ein entsprechendes Schreiben mitzubringen oder uns die Adresse mitzuteilen.

 

Anmeldung / Ummeldung

Bitte bringen Sie uns folgende Unterlagen zur An-/Ummeldung mit:

1.       Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) aller umgezogenen Personen

2.       Wohnungsgeberbestätigung (nicht bei Einzug ins Eigentum notwendig)

3.       Soll die bisherige Wohnung als Nebenwohnung beibehalten werden?

4.       Neue Adresse in die Sie eingezogen sind

5.       Tag des Einzuges

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung oder eine Ummeldung in die Zukunft nicht möglich ist.

Nach erfolgter An-/Ummeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung/Ummeldung nur persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer möglich ist. Mit einer entsprechenden Vollmacht können alle weiteren umgezogenen Personen auch durch eine Person umgemeldet werden.

 

Meldebescheinigung

Zur Ausstellung werden folgende Informationen benötigt:

1.       Art der Meldebescheinigung z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, Kindergeldkasse oder andere Gründe

2.       Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)

3.       Sollen noch weitere im Haushalt lebende Personen mit auf die Meldebescheinigung, beachten Sie bitte, dass bei Kinder über 18 Jahren oder nicht verheirateten Partnern eine eigene Meldebescheinigung für diese Personen ausgestellt werden muss. Bitte teilen Sie uns diesbezüglich den Namen des Kindes oder des nicht verheirateten Partners mit.


Abholung Personalausweis, Reisepass und Führerschein

Sie werden von uns postalisch informiert, sobald Ihr Personalausweis, Reisepass und/oder Führerschein für Sie bei uns zur Abholung bereit liegt. Bitte kommen Sie diesen zu unseren Öffnungszeiten abholen. Sollten Sie selbst nicht vorbei kommen können, können Sie gerne jemanden mit einer Vollmacht zur Abholung des Personalausweises, Reisepasses und/ oder Führerschein schicken.

Bitte vergessen Sie nicht, den alten Personalausweis, Reisepass und/ oder Führerschein mitzubringen.

Ansprechperson:

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