E-Rechnung
Seit dem 11.01.2024 gilt die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP). Gemäß §3 ERechVORP werden Rechnungssteller ab dem 1. April 2025 verpflichtet, ihre Rechnungen in elektronischer Form auszustellen.
Elektronische Rechnungen an die Verbandsgemeinde Ruwer und ihren Ortsgemeinden, sowie den Zweckverband Wasserwerk Ruwer sind über den Zentralen Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE) zuzustellen. Nähere Informationen zum ZRE für Rechnungssteller finden Sie hier: https://e-rechnung.service.rlp.de/informationen-fuer-rechnungssteller
Wie werden Elektronische Rechnungen beim ZRE eingereicht?
E-Rechnungen an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer werden ausschließlich über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Landes Rheinland-Pfalz (ZRE) eingereicht:
- entweder über das E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz
- oder per E-Mail an zre-rlp(at)poststelle.rlp.de
Voraussetzung für die Einreichung ist die vorherige Registrierung am Nutzerkonto RLP und die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingangs RLP. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgenden Links:
Leitweg-ID
Für die Übermittlung und korrekte Zuordnung einer elektronischen Rechnung über den ZRE ist zwingend die Angabe der Leitweg-ID erforderlich.
Die Leitweg-ID für die Verbandsgemeinde Ruwer und ihre Ortsgemeinden lautet: 072355004000-001-97
Die Leitweg-ID für den Zweckverband Wasserwerk Ruwer lautet: 072355004000-002-94
Welche Formate werden akzeptiert?
Bevorzugt ist der Standard XRechnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu verwenden.
ZUGFeRD in der aktuell gültigen Fassung, sofern diese den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931), dem E-Rechnungsgesetz-RLP, der E-Rechnungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und den Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingang RLP entspricht.
Alternativ: PDF-Rechnungen
Sofern Sie derzeit noch keine XRechnungen erstellen können, haben Sie die Möglichkeit uns Rechnungen als PDF-Datei an rechnung(at)ruwer.de zukommen zu lassen.