Paragraphenzeichen vor einer Mauer

Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet die Verbandsgemeinde Ruwer mit der Einrichtung einer internen Meldestelle. Hier können natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen (oder hinreichenden Verdacht) über Verstöße gegen Rechtsvorschriften (straf- oder bußgeldbewehrt) erlangt haben, entsprechende Meldung abgeben.

Die Abgabe erfolgt über einen der beiden eingerichteten Meldekanäle: Zum einen wurde im Erdgeschoss an der Wand zwischen den Gästetoiletten (hinter der Zentrale) ein Briefkasten auf gehangen, zum anderen können Meldungen per E-Mail über hinweisgeber@ruwer.de eingereicht werden.

Die Meldungen können auch anonym eingereicht werden. Bei Meldung mit Namen wird auf folgendes hingewiesen: Die Angabe Ihres Namens und einer Kontaktmöglichkeit für etwaige Rückfragen ist für die Bearbeitung hilfreich. Die Angaben werden vertraulich behandelt und die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 

Hinweis zur Meldung selbst: Orientieren Sie sich an den folgenden W-Fragen: Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Sofern Sie Kenntnisse von Beweisen und / oder Unterlagen zum Sachverhalt haben, sollten Sie diese der Meldung beifügen.

Nach Eingang der Meldung erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung.

Die interne Meldestelle prüft im Anschluss:

  • Die Ressortzuständigkeit
  • Den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich
  • Stichhaltigkeit der Meldung und
  • Ersucht die hinweisgebende Person ggfls. um weitere Informationen

Die interne Meldestelle ergreift sodann (ggfls.) angemessene Folgemaßnahmen und gibt eine Rückmeldung innerhalb von drei Monaten.

Wichtig: Es handelt sich hierbei nicht um eine Beschwerdestelle.