Umzäuntes Gebäude

Gartenwasserzähler

Gartenwasserzähler

Ein Gartenwasserzähler ermittelt den Verbrauch von Wasser, das im Garten genutzt und nachweislich nicht in das öffentliche Abwassersystem geleitet wird. Diese Wassermengen können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Dafür ist ein separater, kundeneigener Wasserzähler notwendig, der die zu diesem Zweck genutzte Wassermenge erfasst.

Hinweise:

Die Entnahme des Wassers über den Gartenwasserzähler darf nur für die Bewässerung der Pflanzen im Garten genutzt werden. Das Befüllen von Schwimmbecken und Poolanlagen über den Gartenwasserzähler ist nicht zulässig. Dieses Wasser gilt laut Gesetz als Schmutzwasser und muss daher wieder dem Kanal zugeführt werden, zumal Poolwasser oft mit anderen (chemischen) Zusatzstoffen (z.B. Chlor) versetzt ist.


Der Zähler für Gartenwasser muss im Haus oder einer vergleichbar geeigneten Stelle, in Abstimmung mit dem Wasserwerk Ruwer, von einer zugelassenen Fachfirma entsprechend den Regeln der Technik nach DIN 1988 installiert werden.

Bei der Installation eines Gartenwasserzählers ist weiterhin folgendes zu beachten:

  • Der Wasserzähler muss gemäß Trinkwasserverordnung zugelassen, geeicht und verblombt sein.
  • Der Anbringungsort des Wasserzählers muss frostsicher sein.
  • Der Wasserzähler ist ortsfest mit einer Zählerplatte einzubauen.
  • Der Trinkwasserzähler ist, wie in derTrinkwasserverordnung vorgeschrieben, in einer Zählermessplatte mit 2 Absperrventilen, davon eines mit Rückflussverhinderer, anzubringen.
Wasserzähler mit zwei Ventilen

Die Absetzung der im Garten über diesen Zähler genutzten Wassermenge vom Abwasserentgelt ist bei uns formell zu beantragen. Nach Genehmigung kann eine zugelassene Fachfirma mit dem Einbau des Wasserzählers beauftragt werden.

Die Fertigstellung des Einbaus ist den VG-Werken anzuzeigen. Danach erfolgt eine Abnahme durch einen Mitarbeiter des Wasserwerks.

Nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre) ist der Wasserzähler auf eigene Kosten zu tauschen. Der Zählertausch ist umgehend den VG-Werken zu melden. Erfolgt keine Meldung, wird ab dem 7. Jahr bei der Berechnung des Abwasserentgeltes keine Absetzung mehr berücksichtigt.


Wann lohnt sich ein Gartenwasserzähler?

Abhängig von den jeweiligen Einbau- und Umbaukosten sollten Sie prüfen, ob der Einbau eines Gartenwasserzählers wirtschaftlich sinnvoll ist.

Ein Gartenwasserzähler und seine Installation kosten etwa 350 €. Nach 6 Jahren muss aufgrund der gesetzlichen Eichfrist ein neuer Zähler eingebaut werden. Die Kosten für den neuen Zähler inkl. Wechsel betragen etwa 100 € (die Investitionskosten können je nach Hersteller und Installationsunternehmen variieren).

Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Ruwer erhebt ein Abwasserentgelt von 2,45 € pro m3 (Stand 2022). Damit sich die Investition für Sie lohnt, müssten Sie (auf Grundlage der o.g. Kosten) in den ersten 6 Jahren mindestens 143 m3 Wasser über den Gartenwasserzähler verbrauchen, bzw. pro Jahr etwa 24 m3.

Verbrauch pro Jahr

Ersparnis (Abw.-gebühr) pro Jahr

Kosten nach 6 Jahren

  5 m3

12,25 €

276,50 €

10 m3

24,50 €

203,00 €

15 m3

36,75 €

129,50 €

20 m3

49,00 €

56,00 €

23,8 m3

58,33 €

0 €

25 m3

61,25 €

- 17,50 €

Ohne Berücksichtigung einer Änderungen von Material- und Handwerkerkosten sowie Abwassergebühren.


Über eine Nutzungsdauer von 24 Jahren (inkl. Einbau Zähler zzgl. 3-maligem Zählerwechsel) wäre ein jährlicher Mindestverbrauch ab ca. 11 m3 wirtschaftlich sinnvoll.

Verbrauch pro Jahr

Ersparnis (Abw.-gebühr) pro Jahr

Kosten für 24 Jahre      Nutzungsdauer
(inkl. 3 x Zählerwechsel)

  5 m3

12,25 €

356,00 €

10 m3

24,50 €

62,00 €

11,1 m3

27,08 €

0 €

15 m3

36,75 €

- 232,00 €

Ohne Berücksichtigung einer Änderungen von Material- und Handwerkerkosten sowie Abwassergebühren.


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