Hinweise zur Errichtung einer Kleinkläranlage
Die Errichtung einer Kleinkläranlage bedarf keiner baurechtlichen Genehmigung. Jedoch muss der Betrieb der Anlage beim Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Ruwer beantragt werden.
Hierzu sind folgende Voraussetzungen einzuhalten:
- Die Kleinkläranlage muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und die aktuell geforderten Mindestparameter der Ablaufwerte einhalten. Gefordert seitens der Wasserbehörde ist mindestens die Ablaufklasse N.
- Die Kleinkläranlage muss eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) haben (Angabe der DIBt-Zulassungs-Nr. erforderlich).
- Die Kleinkläranlage wird außerhalb eines Wasserschutzgebietes, eines Gewässerrandstreifens bzw. eines Überschwemmungsgebietes betrieben.
- Eine leitungsgebundene Entsorgung des Abwassers ist nach der derzeitigen Planung der Verbandsgemeindewerke nicht vorgesehen.
Für die Einleitung des gereinigten Abwassers, die bei einer Kleinkläranlage überlicherweise in ein Vorflutgewässer oder in die belebte Bodenzone erfolgt, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zu beantragen. Das Antragsverfahren wird von uns durchgeführt. Hierzu benötigen wir von Ihnen folgende Angaben bzw. Unterlagen:
1 | Name und Anschrift des Betreibers (Eigentümers) der Anlage |
2 | Adresse bzw. Gemarkung/Flur/Flurstücksbezeichnung, des vorgesehenen Standortes der Anlage |
3 | Beschreibung der Nutzungsverhältnisse (Dauer- oder Nebenwohnsitz, Anzahl der Personen) |
4 | Beschreibung der Anlagenart (z.B. Prospekt des Herstellers), aus welcher die Art des Reinigungsverfahrens sowie die Größenklasse (Anzahl der Personen, für welche die Anlage geeignet ist) hervorgeht |
5 | Durchschrift der allgemeinen baulichen Zulassung mit Angabe der DIBT-Zulassungs-Nr. |
6 | Angabe der Abflussklasse (C, N, D, P, H); seitens der Wasserbehörde wird mindestens die Klasse N gefordert |
7 | Planauszug, auf dem der geplante Standort der Anlage ersichtlich ist* |
*Der Planauszug kann auch von uns erstellt werden, nach vorheriger gemeinsamer Festlegung des genauen Standortes der Anlage.
Die erforderlichen Angaben und Unterlagen werden von uns zusammengefasst und bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg eingereicht. Wenn die wasserrechtliche Genehmigung durch die Kreisverwaltung erteilt ist, schließen wir mit dem Eigentümer der Kleinkläranlage eine Vereinbarung über die Regelung der Abwasserbeseitigung für das Grundstück ab. Hierin werden u.A. die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Betreibung der Anlage geregelt. Anschließend kann die Errichtung der Kleinkläranlage durch den Eigentümer veranlasst werden.
Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass die Errichtung der Anlage eigenverantwortlich durch die Eigentümer durchzuführen ist. Die Eigentümer sind auch für den einwandfreien und genehmigungskonformen Betrieb der Anlage und die Einhaltung der geforderten Ablaufwerte zuständig (→ Mustervereinbarung zum Betrieb einer Kleinkläranlage).