Gebühren und wiederkehrende Beiträge
Tarifgestaltung 2020/2021 | Gebühr 2023 | Gebühr 2024 |
Wasserbezugsgebühr pro m3 netto | 1,90 € (zzgl. 7% MwSt.) | 2,00 € (zzgl. 7% MwSt.) |
Wiederkehrender Beitrag Wasser pro Monat | 7,50 € (zzgl. 7% MwSt.) | 10,00 € (zzgl. 7% MwSt.) |
Schmutzwassergebühren pro m3 (Verbandsgemeinde Ruwer) | 2,45 € | 2,55 € |
Schmutzwassergebühren pro m3 (Stadtwerke Trier für Ruwer und Eitelsbach) | 1,90 € | 1,90 € |
Wiederkehrender Beitrag Oberflächenentwässerung pro Jahr und m2 | 0,47 € | 0,47 € |
Wiederkehrender Beitrag Wasserversorgung
Der wiederkehrende Beitrag Wasserversorgung wird für die Möglichkeit des Bezuges von Trinkwasser erhoben. Der wiederkehrende Beitrag dient zur Deckung der festen Kosten für die Vorhaltung entsprechender Kapazitäten der Wassergewinnung, Wasseraufbereitung, Wasserbevoratung in den Hochbehältern, für die Transportleitungen, Pumpanlagen, Leitungsnetze etc. im gesamten Versorgungsgebiet.
Der Beitragssatz ist im gesamten Gebiet des Einrichtungsträgers einheitlich und wird monatlich berechnet. Für die Höhe des Beitrages ist die Größe des einzubauenden bzw. eingebauten Wasserzählers maßgebend. Bei unbebauten Grundstücken ist der kleinstmögliche Wasserzähler, Q3 = 4 zu veranlagen. Da sich die Größenangabe des Wasserzählers nach der Dauerdurchflussmenge richtet, wird im jährlichen Gebühren-, Beitrags- und Abgabenbescheid im Abrechnungsbereich wiederkehrender Beitrag Wasser die Bezeichnung WKB Wasser Q3 = 4 (4 m³ Dauerdurchflussmenge/h), Q3 = 10, Q3 = 16 usw. verwendet.
Wiederkehrender Beitrag Oberflächenentwässerung
Der wiederkehrende Beitrag Oberflächenentwässerung wird für die Möglichkeit der Einleitung von Niederschlagswasser er-hoben. Der Beitragssatz ist im gesamten Gebiet des Einrichtungsträgers einheitlich. Nach § 6 der Entgeltsatzung Abwasser-beseitigung ist die mögliche Abflussfläche des Grundstückes der Maßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung. Zu ihrer Ermittlung wird die Grundstücksfläche mit der Grundflächenzahl multipliziert. Die Grundflächenzahl richtet sich nach dem Bebauungsplan bzw. der in der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung festgelegten Werte.
Im jährlichen Gebühren-, Beitrags- und Abgabenbescheid ist zunächst die Bezeichnung des Grundstückes aufgeführt. In der nächsten Zeile erfolgt die Berechnung mit dem Hinweis WKB Ofw (Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser). Die Grundstücksgröße wird mit der Grundflächenzahl (= Abflussbeiwert – Abw) multipliziert. Innerhalb der Berechnung wird eine Zwischensumme gebildet. Diese wird mit dem Beitragssatz multipliziert. Der Gesamtbetrag ist der jährliche wiederkehrende Beitrag Oberflächenwasserbeseitigung.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Abflussbeiwert verringert werden. Zur Beantragung der Verringerung ver-wenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular.