Verbandsgemeindewerke
Die Verbandsgemeindewerke Ruwer organisieren die Trinkwasserversorgung, die Abwasserableitung und -reinigung in der Verbandsgemeinde Ruwer. Die Werke unterteilen sich hierbei in den Zweckverband Wasserwerk Ruwer und das Abwasserwerk Verbandsgemeinde Ruwer. Aufgrund des über die Grenzen der Verbandsgemeinde hinausreichenden Versorgungsnetz, ist das Wasserwerk in einen Zweckverband mit den Stadtwerken Trier AöR, der Verbandsgemeinde Trier-Land und der Verbandsgemeinde Konz eingebunden. Die rechtlichen Grundlagen bilden im Wesentlichen das Wasserhaushaltsgesetz, das Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz, die Gemeindeordnung Rheinland Pfalz sowie die Satzungen der Werke und des Zweckverbandes.
Zuständigkeitsbereich Wasserwerk
Verbandsgemeinde Ruwer | Mertesdorf, Kasel, Waldrach, Morscheid, Riveris, Osburg, Farschweiler, Herl, Thomm, Lorscheid, Gusterath, Pluwig, Ollmuth, Hinzenburg, Schöndorf, Holzerath, Bonerath |
Stadt Trier | Ruwer, Eitelsbach |
Verbandsgemeinde Trier-Land | Hockweiler, Franzenheim |
Verbandsgemeinde Konz | Pellingen |
Die Ortsgemeinden Korlingen, Gutweiler und Sommerau werden von den Stadtwerken Trier AöR versorgt.
Zuständigkeitsbereich Abwasserwerk
Die Zuständigkeit des Abwasserwerkes umfasst das gesamte Verbandsgemeindegebiet ohne Ausnahmen. Das Abwasserwerk betreibt eine zentrale Kläranlage im unteren Ruwertal (bei Mertesdorf), in welche das Abwasser der Verbandsgemeinde eingeleitet und gereinigt wird. Die Abwässer der Trierer Stadtteile Ruwer und Eitelsbach werden ebenfalls in die Kläranlage eingeleitet. Die Zuständigkeit zur Unterhaltung der Kanalnetze dieser Stadtteile verbleibt jedoch bei den Stadtwerken Trier.
Weiterhin betreibt das Abwasserwerk 2 Teichkläranlagen. Diese befinden sich zum einen unterhalb der Ortslagen Farschweiler/Herl, zum anderen unterhalb der Ortslage Lorscheid. Aus topografischen Gründen konnten die Kanalnetze dieser Ortslagen bisher nicht an das zur Haupt-Kläranlage führende Kanalnetz angebunden werden.