Förderaufrufe / Förderrichtlinien
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Projekte durch Förderungen und Zuschüsse zu unterstützen. Von den Zuschüssen können sowohl kommunale Träger, Vereine, Unternehmen als auch gemeinnützige Organisation profitieren. Die Suche nach dem passenden Förderprogramm für Ihre Projektidee kann sehr herausfordernd sein, daher unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach geeigneten Förderprogrammen.
Zudem geben wir hier Informationen zu verschiedenen Programmen und veröffentlichen als Mitglied die Förderaufrufe der LAG Erbeskopf und LAG Mosel.
Kommunale Tourismusförderung der Verbandsgemeinde Ruwer
Jährlich werden im Rahmen der kommunalen Tourismusförderung Projekte unterstützt, die den folgenden Förderrichtlinien zur Vergabe von Zuschüssen an Vereine im Rahmen der kommunalen Tourismusförderung entsprechen.
Zuwendungsempfänger: Eingetragene Vereine mit Sitz in der Verbandsgemeinde Ruwer, die Projekte einreichen, die den Förderrichtlinien entsprechen.
Ort der Projektrealisierung: Verbandsgemeinde Ruwer
Förderfähig sind:
- Schaffung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungseinrichtungen
- Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
- Entwicklung von IT- und Softwarelösungen, die der kommunalen Tourismusförderung dienlich sind
- Aufwendungen für Beratungsleistungen, sofern Sie im Zusammenhang mit der Umsetzung oben genannter Maßnahmen stehen
- Architekten- und Ingenieurleistungen, sofern Sie im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Investitionsvorhaben stehen
- Maßnahmen zur Inwertsetzung touristischer Infrastrukturen wie Wanderwege, Radstrecken, thematische Spazierwege, Informationsbeschilderung
- Veranstaltungen, die überörtliche und touristische Relevanz haben
Nicht förderfähig sind:
- Laufender Betrieb oder die Unterhaltung von vereinseigenen Einrichtungen
- Ersatzinvestitionen und Reparaturmaßnahmen
- Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen
- Erwerb unbebauter Grundstücke
- Energiegewinnungsanlagen sowie die damit zusammenhängende technische Einrichtung, die nach EEG und KWKG förderfähigen Strom oder förderfähige Wärme erzeugen.
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen
- Festivitäten, wenn Sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfest, Vereinsfest).
Ablauf:
- Zuschussanträge von Vereinen mit Sitz in der Verbandsgemeinde Ruwer müssen spätestens am 30.09. eines jeweiligen Jahres bei der Tourist-Information Ruwer, Bahnhofstraße 37a, 54317 Kasel schriftlich eingegangen sein (postalisch oder per Mail an touristinfo@ruwer.de).
- Die Anträge werden hinsichtlich der Förderrichtlinien, Einhaltung Fristen geprüft und nach Abgabefrist dem Ausschuss für Tourismus, Kultur und Weinbau der Verbandsgemeinde Ruwer vorgestellt und nach Vorgabe dieser Richtlinie beraten.
- Gefördert werden 50% (Förderquote) des tatsächlichen Brutto-Anschaffungswertes/ Rechnungswertes, aufgerundet auf den nächst höheren 10€-Betrag, höchstens jedoch 500 € pro Verein pro Jahr.
- Liegen nach dem 30.09 mehr Anträge vor als Fördermittel (Haushaltsmittel) zur Verfügung stehen, so werden die Fördermittel unter den Antragstellern im Verhältnis (reduzierte Förderquote bezogen auf den tatsächlichen Brutto-Anschaffungswert/ Rechnungswert) verteilt.